Info zur E‑Vignette
Die elektronische Vignette kann per sofort via www.e‑vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Klebevignette kann ab sofort bei uns vor Ort bezogen werden. Der Preis ist bei beiden Varianten CHF 40.-.
E‑Vignette & Via Portal
Das Via Portal des BAZG (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit) ermöglicht einen schnellen und effizienten Erwerb einer oder mehrerer E‑Vignetten für Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder zur Nutzung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und einfach unter Angabe der Fahrzeugkategorie, des Zulassungslandes sowie des Kontrollschilds die E‑Vignette entweder per Kreditkarte oder TWINT bezahlen. Die erhobenen Daten werden in der Schweiz gespeichert. Die Gültigkeit der E‑Vignette beginnt mit dem erfolgreichen Kauf und unterscheidet sich in Sachen Gültigkeitsdauer nicht von der Klebevignette (1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres).
Das Wichtigste in Kürze
Folgende Vorteile ergeben sich dabei;
- Bei Wechselschild muss nur noch eine E‑Vignette gelöst werden und nicht wie bis anhin pro Auto eine.
- Wenn unter dem Jahr ein Auto gewechselt wird, durch z.B. Kauf eines neuen Autos. Müssen Sie keine neue Vignette lösen. Die E‑Vignette gilt auf das Kontrollschild und somit auch auf das neue Auto. Bis anhin musste bei einem Fahrzeugwechsel eine neue Vignette gelöst werden, da das Umkleben nicht erlaubt war.
- Beim Ersatz der Frontscheibe entfällt ebenfalls der Kauf einer neuen Vignette. Dies wird vor allem die Versicherungen erfreuen, da bei einer Teilkaskoversicherung die Kosten der neuen Vignette gedeckt sind.
- Flottenbesitzer erhalten ebenfalls eine Erleichterung. Durch das ePortal des Bundes erhalten Sie den Zugang zur Funktion, zum Kauf von mehreren Vignetten.
- Sie ersparen sich das mühsame Entfernen der alten Vignette.
- Die Frontscheibe bleibt ohne die Vignette clean. Ein Vorteil vor allem auch bei modernen Fahrzeuge mit Kamerasystemen.
Folgende Nachteile ergeben sich dabei;
- Wir als Garage können Ihnen diesen Kauf nicht abnehmen, da es direkt online via TWINT oder Kreditkarte gekauft werden muss.
- Ein Umtausch der Klebe-Vignette zur E‑Vignette ist nicht möglich. Daher bitten wir Sie, um eine rechtzeitige Meldung, falls Sie Ihren Neuwagen ohne Vignette ausgeliefert haben möchten, um dann selber die E‑Vignette zu kaufen.
- Es ist nur ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E‑Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht.
- Eine automatische Verlängerung des Kaufes, für das neue Jahr, ist leider nicht möglich.
Nützliche Funktionen der E‑Vignette im Via Portal
Gültigkeit prüfen (Öffentlich einsehbar) Es gibt die Möglichkeit im Via Portal (beispielweise vor dem Kauf einer E‑Vignette) zu überprüfen, ob bereits eine gültige E‑Vignette für ein spezifisches Kontrollschild erworben wurde. Dies könnte beispielsweise bei einem Mietwagen/Ersatzwagen oder Auto Abo nützlich sein. Unter Angabe des Zulassungslandes sowie dem Kontrollschild wird dann überprüft, ob eine gültige E‑Vignette besteht.
Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E‑Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich einsehbar» deklariert wurden. Damit Dritte, wie z.B. Personen, mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, überprüfen können, ob für ein Kontrollschild bereits eine E‑Vignette vorhanden ist, wird empfohlen, bei der Registrierung «Öffentlich einsehbar» anzuwählen.
Hier teilen wir den Medienbericht des BAZG zur E‑Vignette
Digital unterwegs: Mit der E‑Vignette auf die Autobahn
Bern, 25.07.2023 — Die elektronische Vignette ist ab dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e‑vignette.ch über das «Via Portal» des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bezogen werden. Die Klebevignette wird weiterhin angeboten.
Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat beschlossen, die elektronische Vignette (E‑Vignette) per 1. August 2023 einzuführen. Damit wird die klassische Klebevignette um eine elektronische Form ergänzt. Nutzerinnen und Nutzer können somit beim nächsten Vignettenbezug wählen, in welcher Form sie die jährliche Nationalstrassenabgabe entrichten möchten. Sowohl die E‑Vignette wie auch die Klebevignette kosten 40 Franken und sind für das jeweilige Kalenderjahr gültig – wie bisher vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Während die Klebevignette an das Fahrzeug gebunden ist, ist die E‑Vignette mit dem Kontrollschild verknüpft. Dadurch bietet sie Fahrzeughalterinnen und ‑haltern einige Vorteile: Sie kann zeit- und ortsunabhängig gekauft werden und für Wechselschilder wird nur noch eine E‑Vignette benötigt, anstatt wie bisher für jedes Fahrzeug eine eigene Klebevignette. Weiter muss keine neue Vignette bezogen werden, wenn im Verlauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gleiche Kontrollschild benutzt wird. Ebenso entfällt eine Neubeschaffung im Falle eines Scheibenbruchs.
Kauf der E‑Vignette
Die E‑Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Portal» des BAZG gekauft werden. Den Webshop erreicht man via www.e‑vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E‑Vignette kann online bezahlt werden.
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E‑Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E‑Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E‑Mail-Adresse eine Quittung des E‑Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E‑Vignette ist nicht möglich.
Halterinnen und Haltern von mehreren vignettenpflichtigen Fahrzeugen wird das Flottenmanagement erleichtert, indem mittels einmaliger Registrierung auf dem ePortal des Bundes eine Zusatzfunktion zum Kauf mehrerer E‑Vignetten freigeschaltet wird.
Die Kontrolle einer E‑Vignette erfolgt an der Grenze durch die Mitarbeitenden des BAZG und im Inland durch die Kantonspolizei anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.
Adresse für Rückfragen
Für Medienschaffende:
Mediendienst Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Tel. +41 58 462 67 43, medien@bazg.admin.ch
Für Private und Firmen:
Auskunftszentrale für Zollbestimmungen: Tel. +41 58 467 15 15
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