Info zur E‑Vignette

Info zur E‑Vignette

Die elek­tro­n­is­che Vignette kann per sofort via www.e‑vignette.ch über das «Via Por­tal» des Bun­de­samts für Zoll und Gren­zsicher­heit (BAZG) bezo­gen wer­den. Die Kle­be­vi­gnette kann ab sofort bei uns vor Ort bezo­gen wer­den. Der Preis ist bei bei­den Vari­anten CHF 40.-.

E‑Vignette & Via Portal

Infos zur E-Vignette - Altenburg-Garage AG - Cupra, Mitsubishi, Seat, Suzuki, VW Service im Aargau

Das Via Por­tal des BAZG (Bun­de­samt für Zoll und Gren­zsicher­heit) ermöglicht einen schnellen und effizien­ten Erwerb ein­er oder mehrerer E‑Vignetten für Motor­fahrzeuge, Anhänger und Motor­räder zur Nutzung der Schweiz­er Auto­bah­nen und Autostrassen. Der Käufer kann schnell und ein­fach unter Angabe der Fahrzeugkat­e­gorie, des Zulas­sungs­lan­des sowie des Kon­trollschilds die E‑Vignette entwed­er per Kred­itkarte oder TWINT bezahlen. Die erhobe­nen Dat­en wer­den in der Schweiz gespe­ichert. Die Gültigkeit der E‑Vignette begin­nt mit dem erfol­gre­ichen Kauf und unter­schei­det sich in Sachen Gültigkeits­dauer nicht von der Kle­be­vi­gnette (1. Dezem­ber des Vor­jahres bis zum 31. Jan­u­ar des Fol­ge­jahres).

Das Wichtigste in Kürze


Folgende Vorteile ergeben sich dabei;

  • Bei Wech­selschild muss nur noch eine E‑Vignette gelöst wer­den und nicht wie bis anhin pro Auto eine.
  • Wenn unter dem Jahr ein Auto gewech­selt wird, durch z.B. Kauf eines neuen Autos. Müssen Sie keine neue Vignette lösen. Die E‑Vignette gilt auf das Kon­trollschild und somit auch auf das neue Auto. Bis anhin musste bei einem Fahrzeug­wech­sel eine neue Vignette gelöst wer­den, da das Umk­leben nicht erlaubt war.
  • Beim Ersatz der Frontscheibe ent­fällt eben­falls der Kauf ein­er neuen Vignette. Dies wird vor allem die Ver­sicherun­gen erfreuen, da bei ein­er Teilka­skover­sicherung die Kosten der neuen Vignette gedeckt sind.
  • Flot­tenbe­sitzer erhal­ten eben­falls eine Erle­ichterung. Durch das ePor­tal des Bun­des erhal­ten Sie den Zugang zur Funk­tion, zum Kauf von mehreren Vignetten.
  • Sie ers­paren sich das müh­same Ent­fer­nen der alten Vignette.
  • Die Frontscheibe bleibt ohne die Vignette clean. Ein Vorteil vor allem auch bei mod­er­nen Fahrzeuge mit Kam­erasys­te­men.

Folgende Nachteile ergeben sich dabei;

  • Wir als Garage kön­nen Ihnen diesen Kauf nicht abnehmen, da es direkt online via TWINT oder Kred­itkarte gekauft wer­den muss.
  • Ein Umtausch der Klebe-Vignette zur E‑Vignette ist nicht möglich. Daher bit­ten wir Sie, um eine rechtzeit­ige Mel­dung, falls Sie Ihren Neuwa­gen ohne Vignette aus­geliefert haben möcht­en, um dann sel­ber die E‑Vignette zu kaufen.
  • Es ist nur ein ein­ma­liger Kon­trollschild­wech­sel pro E‑Vignette erlaubt – beispiel­sweise für den Fall, dass eine Fahrzeughal­terin oder ein Fahrzeughal­ter in einen anderen Kan­ton umzieht.
  • Eine automa­tis­che Ver­längerung des Kaufes, für das neue Jahr, ist lei­der nicht möglich.

Nützliche Funktionen der E‑Vignette im Via Portal

Gültigkeit prüfen (Öffentlich ein­se­hbar) Es gibt die Möglichkeit im Via Por­tal (beispiel­weise vor dem Kauf ein­er E‑Vignette) zu über­prüfen, ob bere­its eine gültige E‑Vignette für ein spez­i­fis­ches Kon­trollschild erwor­ben wurde. Dies kön­nte beispiel­sweise bei einem Mietwagen/Ersatzwagen oder Auto Abo nüt­zlich sein. Unter Angabe des Zulas­sungs­lan­des sowie dem Kon­trollschild wird dann über­prüft, ob eine gültige E‑Vignette beste­ht.

Achtung: Diese Abfrage kann nur auf E‑Vignetten zugreifen, welche beim Kauf als «öffentlich ein­se­hbar» deklar­i­ert wur­den. Damit Dritte, wie z.B. Per­so­n­en, mit denen Sie ein Fahrzeug teilen, über­prüfen kön­nen, ob für ein Kon­trollschild bere­its eine E‑Vignette vorhan­den ist, wird emp­fohlen, bei der Reg­istrierung «Öffentlich ein­se­hbar» anzuwählen.


Hier teilen wir den Medienbericht des BAZG zur E‑Vignette

Dig­i­tal unter­wegs: Mit der E‑Vignette auf die Auto­bahn

Bern, 25.07.2023 — Die elek­tro­n­is­che Vignette ist ab dem 1. August 2023 erhältlich. Sie kann via www.e‑vignette.ch über das «Via Por­tal» des Bun­de­samts für Zoll und Gren­zsicher­heit (BAZG) bezo­gen wer­den. Die Kle­be­vi­gnette wird weit­er­hin ange­boten.

Am 16. Juni 2023 hat der Bun­desrat beschlossen, die elek­tro­n­is­che Vignette (E‑Vignette) per 1. August 2023 einzuführen. Damit wird die klas­sis­che Kle­be­vi­gnette um eine elek­tro­n­is­che Form ergänzt. Nutzerin­nen und Nutzer kön­nen somit beim näch­sten Vignetten­bezug wählen, in welch­er Form sie die jährliche Nation­al­strassen­ab­gabe entricht­en möcht­en. Sowohl die E‑Vignette wie auch die Kle­be­vi­gnette kosten 40 Franken und sind für das jew­eilige Kalen­der­jahr gültig – wie bish­er vom 1. Dezem­ber des Vor­jahres bis zum 31. Jan­u­ar des Fol­ge­jahres.

Während die Kle­be­vi­gnette an das Fahrzeug gebun­den ist, ist die E‑Vignette mit dem Kon­trollschild verknüpft. Dadurch bietet sie Fahrzeughal­terin­nen und ‑hal­tern einige Vorteile: Sie kann zeit- und ort­sun­ab­hängig gekauft wer­den und für Wech­selschilder wird nur noch eine E‑Vignette benötigt, anstatt wie bish­er für jedes Fahrzeug eine eigene Kle­be­vi­gnette. Weit­er muss keine neue Vignette bezo­gen wer­den, wenn im Ver­lauf des Jahres ein neues Fahrzeug gekauft wird, sofern das gle­iche Kon­trollschild benutzt wird. Eben­so ent­fällt eine Neubeschaf­fung im Falle eines Scheiben­bruchs.

Kauf der E‑Vignette

Die E‑Vignette kann ab dem 1. August 2023 über das «Via Por­tal» des BAZG gekauft wer­den. Den Web­shop erre­icht man via www.e‑vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Infor­ma­tio­nen notwendig: Fahrzeugkat­e­gorie, Zulas­sungs­land und Kon­trollschild. Die Eröff­nung eines Benutzerkon­tos und die Eingabe von Infor­ma­tio­nen zu Per­so­n­en (Kaufende oder Lenk­ende) sind nicht erforder­lich. Die E‑Vignette kann online bezahlt wer­den.

Die frei­willig aktivier­bare Option «öffentlich ein­se­hbar» im Via Por­tal ermöglicht die Prü­fung, ob für ein entsprechen­des Kon­trollschild bere­its eine gültige E‑Vignette vor­liegt. Dies ist vor allem dann nüt­zlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Per­so­n­en genutzt wird, wie beispiel­sweise bei Miet­fahrzeu­gen oder Car­shar­ing. Eben­falls ist ein ein­ma­liger Kon­trollschild­wech­sel pro E‑Vignette erlaubt – beispiel­sweise für den Fall, dass eine Fahrzeughal­terin oder ein Fahrzeughal­ter in einen anderen Kan­ton umzieht. Option­al kön­nen sich Inter­essierte unter Angabe ihrer E‑Mail-Adresse eine Quit­tung des E‑Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch ein­er Kle­be­vi­gnette in eine E‑Vignette ist nicht möglich.

Hal­terin­nen und Hal­tern von mehreren vignettenpflichti­gen Fahrzeu­gen wird das Flot­ten­man­age­ment erle­ichtert, indem mit­tels ein­ma­liger Reg­istrierung auf dem ePor­tal des Bun­des eine Zusatz­funk­tion zum Kauf mehrerer E‑Vignetten freigeschal­tet wird.

Die Kon­trolle ein­er E‑Vignette erfol­gt an der Gren­ze durch die Mitar­bei­t­en­den des BAZG und im Inland durch die Kan­ton­spolizei anhand stich­probe­nar­tiger Abfra­gen der Kon­trollschilder.


Adresse für Rück­fra­gen

Für Medi­en­schaf­fende:
Medi­en­di­enst Bun­de­samt für Zoll und Gren­zsicher­heit BAZG
Tel. +41 58 462 67 43, medien@bazg.admin.ch

Für Pri­vate und Fir­men:
Auskun­ft­szen­trale für Zollbes­tim­mungen: Tel. +41 58 467 15 15
oder ver­wen­den Sie das Kon­tak­t­for­mu­lar auf der Web­seite des BAZG