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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nutzung der Waschanlage

Die Benutzung der Waschan­lage erfol­gt auf Grund­lage der nach­fol­gen­den Bedin­gun­gen:

1. Bedienungshinweise und Anweisungen

Die Bedi­enung­sh­in­weise der Waschan­lage sowie etwaige Anweisun­gen des Betreibers oder seines Per­son­als sind zwin­gend zu beacht­en.
Eben­so ist die Bedi­enungsan­leitung des Fahrzeuges zu berück­sichti­gen, ins­beson­dere bezüglich der Nutzung von Waschan­la­gen (z. B. Ein­klap­pen von Spiegeln und Anten­nen, Ent­fer­nen von Dachträgern, Deak­tivieren von automa­tis­chen Scheiben­wis­ch­ern oder Assis­ten­zsys­te­men).

2. Verantwortung des Benutzers

Vor der Nutzung der Waschan­lage ist der Benutzer verpflichtet, das Fahrzeug auf lose oder empfind­liche Anbauteile (z. B. Spoil­er, Anten­nen, Dachträger, Fahrradträger) sowie andere poten­zielle Risiken zu über­prüfen. Beschädi­gungs­ge­fährdete oder nicht ord­nungs­gemäss befes­tigte Teile sind vor dem Waschvor­gang zu ent­fer­nen oder zu sich­ern. Bei Unsicher­heit über die Eig­nung des Fahrzeugs für die Waschan­lage ist von ein­er Nutzung abzuse­hen. Die Ver­wen­dung der Waschan­lage erfol­gt auf eigenes Risiko.

3. Haftung bei unsachgemässer Nutzung

Der Benutzer haftet für alle Schä­den, die durch unsachgemässe oder fehler­hafte Nutzung der Waschan­lage verur­sacht wer­den. Dazu zählen ins­beson­dere die Nicht­beach­tung der Bedi­enung­sh­in­weise, das Ein­brin­gen ungeeigneter Fahrzeuge oder Fahrzeugteile sowie die miss­bräuch­liche Ver­wen­dung der Anla­gen­tech­nik.

4. Haftungsausschluss

Eine Haf­tung des Betreibers wird ins­beson­dere aus­geschlossen, wenn Schä­den durch nicht ord­nungs­gemäss befes­tigte Fahrzeugteile oder nachträglich ange­brachte Anbaut­en (z. B. Spoil­er, Anten­nen, Dachträger, Fahrradträger etc.) entste­hen.
Gle­ich­es gilt für Folgeschä­den (z.B. Lack­kratzer), es sei denn, dem Betreiber oder seinem Per­son­al kann grobe Fahrläs­sigkeit oder Vor­satz nachgewiesen wer­den oder eine wesentliche Ver­tragspflicht wurde ver­let­zt.

Der Betreiber haftet zudem nicht für Schä­den oder Nutzungsaus­fälle, die durch höhere Gewalt, tech­nis­che Störun­gen, Betrieb­sun­ter­brechun­gen oder Stro­maus­fälle verur­sacht wer­den.

Hin­weis: Für Fahrzeuge mit speziellen Merk­malen (z. B. Über­bre­ite, Tiefer­legung, Son­der­lack­ierun­gen) erfol­gt die Nutzung der Waschan­lage aus­drück­lich auf eigenes Risiko.

5. Mängelanzeige und Dokumentation

Offen­sichtliche Schä­den sind vor Ver­lassen des Betrieb­s­gelän­des dem Betreiber oder dessen Per­son­al zu melden. Ist kein Per­son­al vor Ort, sind Schä­den umge­hend zu doku­men­tieren (z. B. mit Fotos) und per E‑Mail an kundendienst@altenburg-garage.ch zu melden.

6. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bes­tim­mung dieser AGB ganz oder teil­weise unwirk­sam sein, bleibt die Gültigkeit der übri­gen Bes­tim­mungen davon unberührt.

7. Streitbeilegungsverfahren

Wir sind bestrebt, allfäl­lige Dif­feren­zen direkt und im gegen­seit­i­gen Ein­vernehmen zu klären. Eine Teil­nahme an einem offiziellen Stre­it­bei­le­gungsver­fahren vor ein­er Ver­brauch­er­schlich­tungsstelle ist nicht vorge­se­hen.


Mit der Nutzung der Waschan­lage anerken­nt der Benutzer diese AGB als verbindlich.

Ver­sion 23.05.2025

Stefan Hiltmann

Stefan Hiltmann

Geschäft­sleitung

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